Kinderbetreuung in WerlWissenswertes
1. Alter und Betreuungsplätze:
Ich betreue nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig, habe aber die Möglichkeit, insgesamt acht Plätze zu vergeben. Somit stehen fünf Plätze für Ganztagskinder zur Verfügung und drei Plätze für eine Randzeitenbetreuung.
Das Alter der zu betreuenden Kinder liegt zwischen 2 Monaten und 3,5 Jahren.
2. Betreuungszeiten:
Bei den Betreuungszeiten von montags bis freitags bin ich ziemlich flexibel, da viele Eltern schon früh am Morgen oder im Spätnachmittag eine Betreuung benötigen. In der Regel liegen die Zeiten zwischen 6Uhr30 bis 15Uhr30, individuelle Absprachen sind jedoch möglich.
3. Betreuungsfreie Zeiten/Urlaub:
Meinen Jahresurlaub (sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schulferien) plane ich bereits bis spätestens Ende September des Vorjahres. So haben die Eltern einige Monate Zeit, sich bei Bedarf um eine Ersatzbetreuung zu kümmern.
4. Regelung im Krankheitsfall:
Leider kann immer mal jemand krank werden. Das betrifft meine Familie und mich genauso wie die Tageskinder und ihre Familien. Ich habe daher eine Krankheitsregelung, wie sie auch in jedem Kindergarten/Kindertagesstätte bei ansteckenden Erkrankungen gilt und die sich nach den Richtlinien des RKI richtet. Ich bitte die Eltern immer, sich aus Rücksicht aller verantwortungsvoll daran zu halten. Weitere Infos dazu bekommen Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
5. Vertretung bei Urlaub, Fortbildungen oder Krankheit:
Bei allen kurzzeitigen Ausfällen und Urlaub einer Kindertagespflegperson obliegt die Verantwortung der vorrübergehenden Weiterbetreuung generell bei den Eltern.
Der Kreis Soest ist in der Pflicht, eine Vertretung bei längerfristigen Krankheitsausfällen der Kindertagespflegeperson zu stellen, aber die Regelung die diesbezüglich in den letzten Jahren galt, wurde zum 25.09.2024 aufgehoben. Es wird Zukunftsnah eine neue Vertretungslösung von Behördenseiten aus geben, aber wann das sein wird und wie diese Vertretung aussehen wird, steht aktuell nicht fest!
6. Betreuungsgeld/Kosten:
Die Eltern müssen, genau wie bei einem Kindergartenplatz auch, einen Elternbeitrag selber zahlen, der sich aus ihrem Bruttoeinkommen berechnet. Eine entsprechende Eigenanteil-Tabelle bekommen Sie auf Anfrage beim Kreisjugendamt Soest oder über den Webauftritt des Amtes.
Die eigentlichen Betreuungskosten für eine Tagesmutter werden auf Antrag und bei entsprechendem Anspruch von dem Kreisjugendamt Soest komplett übernommen!
7. Rechtsanspruch:
Bereits seit 2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, auch wenn die Eltern nicht arbeiten! Die Stundenwahl obliegt dabei den Eltern und darf nicht von den Behörden vorgeschrieben werden!
Kinder unter einem Jahr dürfen jedoch ebenfalls aufgenommen werden, sofern die Eltern nachweislich Arbeiten müssen. In diesem Fall richtet sich der Betreuungsumfang nach den Arbeitszeiten der Eltern und wird von den Behörden anhand der Nachweise festgelegt.
8. Reservierung eines Betreuungsplatzes:
Viele Eltern kommen schon sehr früh zu einem Erstgespräch, um eine Betreuung für ihr Kind zu suchen. Das kann durchaus sinnvoll sein, denn man weiß nie, wie groß die Platzanfrage für ein Kindergartenjahr sein wird.
Bei kurzfristigen Platzzusagen (unter 6 Monaten) fülle ich gemeinsam mit den Eltern einen Betreuungsvertrag aus und dieser wird gemeinsam mit den Antragsunterlagen zur Förderung in der Kindertagespflege (meine Bezahlung vom Kreisjugendamt Soest) direkt beim Kreis eingereicht. Damit ist der Betreuungsplatz verbindlich!
Bei sehr frühen Platzzusagen (6 Monate und mehr im voraus) gibt es natürlich ebenfalls Reservierungsmöglichkeiten.
9. Anmeldung des Betreuungbedarfs beim Kreis Soest:
Seit dem 01.10.2022 erfolgt die Anmeldung für den Besuch bei einer Tagesmutter oder dem Kindergarten nur noch online auf der Seite Kita-Portal Kreis Soest.
Zum nächsten Thema: Erziehungsvorstellungen und Kinderschutz
|